Therapiekosten
Ob privat versichert, beihilfeberechtigt oder Selbstzahler:in, hier finden Sie einen Überblick über die zu erwartenden Kosten. Alle Details besprechen wir in Ruhe im Erstgespräch, damit Sie von Anfang an Klarheit haben.
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Die Kosten für eine ambulante tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) berechnet. Psychotherapeutische Leistungen nach der GOP sind grundsätzlich bei privaten Krankenversicherungen und weiteren Kostenträgern erstattungsfähig.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung über die für Sie geltenden Erstattungsbedingungen und die erforderlichen Unterlagen für die Aufnahme einer Psychotherapie. Diese können Sie gerne bereits zum Erstgespräch mitbringen.
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt gemäß den aktuellen Empfehlungen der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und der seit dem 1. Juli 2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfestellen von Bund und Ländern für neue psychotherapeutische Leistungen nach GOÄ und GOP.
Je nach individuellem Versicherungsvertrag kann ein Eigenanteil entstehen, der häufig zwischen 20 und 30 Euro pro Sitzung liegt.
Im Erstgespräch informiere ich Sie ausführlich über die zu erwartenden Kosten. Die Kosten für das Erstgespräch werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen.
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Die Kosten für eine ambulante tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) abgerechnet. Psychotherapeutische Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig.
Je nach individuellem Beihilfeanspruch übernimmt die Beihilfestelle den vollen oder nur einen Teil der Behandlungskosten. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie über die für Sie geltenden Erstattungsbedingungen sowie erforderliche Antragsunterlagen. Diese können Sie gerne bereits zum Erstgespräch mitbringen.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend den aktuellen Empfehlungen der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) sowie den seit dem 1. Juli 2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern.
Je nach Beihilfestelle kann ein Eigenanteil entstehen, der häufig zwischen 20 und 30 Euro pro Sitzung liegt.
Im Erstgespräch informiere ich Sie gerne über die voraussichtlichen Behandlungskosten und mögliche Eigenanteile. Die Kosten für das Erstgespräch werden von den Beihilfestellen in der Regel vollständig übernommen.
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Wenn Sie die Kosten für eine ambulante Psychotherapie selbst tragen möchten, beträgt das Honorar für eine 50-minütige Therapiesitzung 150 Euro. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich. Gerne informiere ich Sie im Erstgespräch über die voraussichtlichen Behandlungskosten und den organisatorischen Ablauf.
Der erste Schritt beginnt mit einem Gespräch
Wenn Sie sich professionelle und zugewandte Begleitung wünschen, lernen wir uns gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen.